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Rettungsdienst per Ausschreibung Drucken E-Mail
Geschrieben von Michael Wowro   
Mittwoch, 25. November 2009

Seit 2008 ist beim EuGH eine Klage anhängig, die falls erfolgreich den deutschen Rettungsdienstmarkt grundlegend verändern wird. Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik angeklagt bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen gegen das EU-Vergaberecht zu verstoßen.1 Schon 2001 hatte der EuGH in Zusammenarbeit mit dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil zur deutschen Vergabepraxis im Rettungswesen gefällt. Damals wurde der Firma Ambulanz Glöckner das Recht verwährt in Rheinland-Pfalz Krankentransport zu betreiben.2 Beim derzeitigen Rechtsstreit geht es jedoch um Bundesländer (Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen) in denen das sogenannte Submissionsmodell herrscht. ...

Seit 2008 ist beim EuGH eine Klage anhängig, die falls erfolgreich den deutschen Rettungsdienst-Markt grundlegend verändern wird. Die Europäische Kommission hat die Bundesrepublik angeklagt bei der Vergabe rettungsdienstlicher Leistungen gegen das EU-Vergaberecht zu verstoßen.1 Schon 2001 hatte der EuGH in Zusammenarbeit mit dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil zur deutschen Vergabepraxis im Rettungswesen gefällt. Damals wurde der Firma Ambulanz Glöckner das Recht verwährt in Rheinland-Pfalz Krankentransport zu betreiben.2 Beim derzeitigen Rechtsstreit geht es jedoch um Bundesländer (Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Niedersachsen) in denen das sogenannte Submissionsmodell herrscht. Dieses besagt, dass die öffentlichen Aufgabenträger (Landkreise und kreisfreie Städte) Unternehmen (i.d.R. die Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz, Arbeiter-Samariter-Bund, Johanniter-Unfall-Hilfe und Malteser Hilfsdienst) beauftragen den Rettungsdienst durchzuführen UND hierfür die finanziellen Mittel bereitstellen.3 Wenn die Klägerin den Prozess für sich entscheidet, bedeutet das, dass jeder Vergabe eine EU-weite Ausschreibung vorausgehen muss. Es würde sich in diesem Fall eine potenzielle Konkurrenzsituation zwischen den Hilfsorganisationen, deutschen privaten Rettungsdienstunternehmen und ausländischen Anbietern ergeben.4 Bei Letzteren gilt der dänische Konzern Falck als ambitioniert - nach eigenen Angaben besitzt er bereits 85% des dänsichen Rettungsdienstmarktes5 und seine Aktien wurden bis 2005 an der kopenhagener Börse gehandelt. Zur Zeit betreibt Falck in Deutschland noch keine Rettungswache, was sich je nach Urteil bald ändern könnte.

1Deutscher Städte- und Gemeindebund

2EuGH, Urteil vom 25. 10. 2001 - C-475/ 99

2Zentrale Aussagen, zusammengefasst von Rechtsanwalt Dr. Kai Stumper

3Hinweise zur Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen durch öffentliche Auftraggeber - Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Alex Lechleuthner

4Deutsches Ärzteblatt

5 www.falck.com

Letzte Aktualisierung ( Mittwoch, 17. Februar 2010 )
 
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