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Gesetzesänderung bzgl. Führerschein Klasse B und Rettungsdienst |
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Geschrieben von Michael Wowro
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Freitag, 24. Juli 2009 |
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Bundestag (am 2.7.2009) und Bundesrat (am 10.7.2009) haben es nun doch noch vor Ablauf der Legislaturperiode entschieden1 - das Straßenverkehrsgesetz wurde zum 17.7.2009 geändert.2 Angehörigen des Rettungsdienstes (sowie Feuerwehr, THW, ...) kann es ab sofort erlaubt werden, auch mit dem Führerschein Klasse B, Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zu fahren. Die Erlaubnis wird von den zuständigen obersten Landesbehörden erteilt und ist auf die Aufgabenerfüllung innerhalb des Rettungsdienstes beschränkt. Jetzt bleibt es abzuwarten, wie lange die Landesregierungen/obersten Landesbehörden benötigen, eine entsprechende Rechtsverordnung zu verabschieden, welche die genaue Erlaubniserteilung regelt. 1 Die entsprechende Meldung aus dem Bundestag 2 Fünftes Gesetz zur Änderung des StVG
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Letzte Aktualisierung ( Montag, 14. Dezember 2009 )
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