| Bildungsprämie für Rettungsdienst-Mitarbeiter |
| Geschrieben von Michael Wowro | |
| Donnerstag, 18. Februar 2010 | |
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Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg stellt sich für die dortigen Träger und Mitarbeiter die Frage nach der Finanzierung der nun vorgeschriebenen Pflichtfortbildung von 30 Stunden/Jahr. Dieses Problem könnte nun teilweise durch den Bund gelöst werden, der im Januar 2010 die Bildungsprämie auf 500 Euro/Jahr erhöht hat. Doch auch für die Rettungsdienste anderer Bundesländer, für Rettungsdienstschulen und den einzelnen Rettungsdienstmitarbeiter ergeben sich daraus neue Finanzierungs- und Handlungsspielräume. Die Bildungsprämie ist ein Instrument, mit dem die berufliche Weiterbildung durch den Staat gefördert wird und fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.1 Die Bildungsprämie wird als hälftiger Zuschuss zu den Fortbildungskosten gezahlt - die andere Hälfte zahlt der Mitarbeiter selbst oder sein Arbeitgeber. Die maximale Förderhöhe beträgt 500 Euro pro Person und Jahr. An den Erhalt der Bildungsprämie sind einige Voraussetzungen geknüpft, die sie in den unten stehenden Verweisen einsehen können. Es folgen nähere Erläuterungen zu ausgewählten (!) Voraussetzungen:
1.) Voraussetzung: persönliche Beratung Vor dem Vertragsschluss mit dem Fortbildungsanbieter muss eine Beratungsstelle aufgesucht werden.2
2.) Voraussetzung: Fehlen einer expliziten gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Finanzierung der Fortbildung
Besonders zu berücksichtigen ist die Erfordernis, dass keine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur Fortbildung gegeben sein darf.3 Nach Auskunft der zuständigen DLR (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt - Projektträger im DLR Service- und Programmstelle "Bildungsprämie" AE 51 - Lebenslanges Lernen) vom 12. Februar 2010 kann aus dem baden-württembergischen Rettungsdienstgesetz keine solche gesetzliche Verpflichtung abgeleitet werden. Nach Auskunft des Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg vom 2. März 2010 besteht im Rettungsdienst dieses Bundeslandes keine Rechtsverordnung zur Finanzierung der rettungsdienstlichen Fortbildung seitens des Arbeitgebers. In Baden-Württemberg ist diese Voraussetzung für den Bezug der Bildungsprämie also erfüllt - in den anderen deutschen Bundesländern muss dies erst noch geprüft werden. Es ist möglich und seitens des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ausdrücklich erwünscht, dass Arbeitgeber den Eigenanteil ihres Mitarbeiters an der Fortbildung übernehmen.4
3.) Voraussetzung: zu versteuerndes Einkommen Das zu versteuerndes Einkommen darf die Höchstgrenze gem. §2a WoPG nicht überschreiten - im November 2009 betrug diese 25.600 Euro. Das zu versteuernde Einkommen darf jedoch nicht mit dem Arbeitsentgelt verwechselt werden - meistens fällt das zu versteuernde Einkommen deutlich niedriger aus.5
4.) Voraussetzung: Erwerbstätigkeit Ehrenamtliche Rettungsdienstmitarbeiter können die Prämie grundsätzlich nicht erhalten, da das Förderinstrument dem beruflichen Fortkommen von Erwerbstätigen dient. Im Gegensatz hierzu gilt die Fördermöglichkeit bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen sehr wohl - u.U. auch bei Praktikanten. Werden die Ausbildungen zum Rettungssanitäter/Rettungsassistent berufsbegleitend durchgeführt (behält also der Prämien-Bewerber den Status der Erwerbstätigkeit) sind selbst diese Ausbildungen förderwürdig. 5.) Voraussetzung: Förderwürdigkeit des Weiterbildungsanbieters Unter bestimmten Voraussetzungen können Rettungsdienstschulen Weiterbildungsanbieter im Sinne der Bildungsprämie werden. Hierdurch erhalten diese einen breiteren Absatzmarkt für ihrer Dienstleistungen, da die Bildungsprämie mehr Rettungsdienstlern als bisher ermöglicht, sich an beruflicher Aus- und Weiterbildung zu beteiligen.6
2 Übersicht bundesweite Beratungsstellen 3 Prüfkriterien Bildungsprämie - siehe "Prämiengutscheine dürfen nicht ausgestellt werden"-2.Stichpunkt) 4 FAQ Bildungsprämie - siehe Stichwort "EIGENANTEIL". 5 Ermittlungsschema zu versteuerndes Einkommen 6 Merkblatt Bildungsprämie für Weiterbildungsanbieter
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| Letzte Aktualisierung ( Dienstag, 23. März 2010 ) |