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Geschrieben von Michael Wowro
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Donnerstag, 18. Februar 2010 |
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Mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes Baden-Württemberg stellt sich für die dortigen Träger und Mitarbeiter die Frage nach der Finanzierung der nun vorgeschriebenen Pflichtfortbildung von 30 Stunden/Jahr. Dieses Problem könnte nun teilweise durch den Bund gelöst werden, der im Januar 2010 die Bildungsprämie auf 500 Euro/Jahr erhöht hat. Doch auch für die Rettungsdienste anderer Bundesländer, für Rettungsdienstschulen und den einzelnen Rettungsdienstmitarbeiter ergeben sich daraus neue Finanzierungs- und Handlungsspielräume. |
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